338/E-BR/2021 - Entschließung
Entschließung
des Bundesrates vom 30. März 2021 betreffend weitere Entlastungen für Mieterinnen und Mieter im Rahmen der COVID-19-Krise
angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Linderung der Folgen der COVID-19-Pandemie bei den Wohnkosten das Mietrechtsgesetz und das Richtwertgesetz geändert werden (Mietzinsrechtliches Pandemiefolgenlinderungsgesetz – MPFLG) (1368/A und 685 d.B. sowie 10585/BR d.B.)
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat baldigst eine Regierungsvorlage vorzulegen, die rasch auf die dringendsten Probleme der Mieterinnen und Mieter im Rahmen der COVID-19-Pandemie eingeht und insbesondere folgende Maßnahmen vorsieht:
• eine weitere Fristverlängerung bei Mietstundungen,
• die Schaffung eines Mietausfallsfonds zur Unterstützung von in Not geratenen Mieterinnen und Mieter durch die COVID-19-Pandemie,
• im Jahr 2021 auslaufende befristete Mietverträge können auf Wunsch des Mieters um ein Jahr verlängert werden. “