339/E-BR/2021 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom  30. März 2021 betreffend Sicherung des Erhalts der Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit sowie Objektivität der Ziviltechniker

 

angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 2019 geändert wird (686 d.B. und 715 d.B. sowie 10592/BR d.B.)

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der sichergestellt wird, dass an Ziviltechnikergesellschaften bzw. an interdisziplinären Gesellschaften Ziviltechniker mit mehr als 50 % beteiligt sein müssen, und dass Siegelführung bzw. Urkundentätigkeit ausschließlich Ziviltechnikern bzw. Ziviltechnikergesellschaften vorbehalten wird.“