340/E-BR/2021 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 30. März 2021 betreffend die Zurverfügungstellung von Trinkwasser für Erntehelferinnen und Erntehelfer auf auswärtigen Arbeitsstätten und Feldern durch den Arbeitgeber

 

angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 2021) erlassen wird sowie das Behinderten-Einstellungsgesetz, das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (687 d.B. und 734 d.B. sowie 10575/BR d.B. und 10586/BR d.B.)

„Der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, die Sozialpartner damit zu beauftragen, dass im Zuge der zu erlassenden Arbeitsstättenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft (LF AStV) die Zurverfügungstellung von Trinkwasser auf Feldern bzw. auswärtigen Arbeitsstätten durch den Arbeitgeber sichergestellt wird.“