341/E-BR/2021 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 30. März 2021 betreffend Rolle des Arbeitsministeriums in der Causa „Hygiene Austria“

 

angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1301/A und 735 d.B. sowie 10587/BR d.B.)

„Der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, dem Bundesrat einen Bericht zuzuleiten, der folgenden Inhalt umfassen soll:

-       Eine Aufstellung über sämtliche Überprüfungsschritte des Arbeitsinspektorats bei der Firma „Hygiene Austria",

-       eine Dokumentation sämtlicher Kommunikationsvorgänge innerhalb des Bundesministeriums für Arbeit im Zusammenhang mit Überprüfungsschritte des Arbeitsinspektorats bei der Firma „Hygiene Austria", e

-       eine Dokumentation sämtlicher Kommunikationsvorgänge des Bundesministeriums für Arbeit, insbesondere des Ministerbüros und des Generalsekretariats mit dem Bundeskanzleramt im Zusammenhang mit Überprüfungsschritte des Arbeitsinspektorats bei der Firma „Hygiene Austria",

-       eine Dokumentation sämtlicher Kommunikationsvorgänge des Bundesministeriums für Arbeit, insbesondere des Ministerbüros und des Generalsekretariats mit der Firma „Hygiene Austria" im Zusammenhang mit Überprüfungsschritte des Arbeitsinspektorats bei der Firma „Hygiene Austria" und

-       eine Dokumentation sämtlicher Kommunikationsvorgänge des Bundesministeriums für Arbeit, insbesondere des Ministerbüros und des Generalsekretariats mit der Firma „Schütze Positionierung GmbH" im Zusammenhang mit Überprüfungsschritte des Arbeitsinspektorats bei der Firma „Hygiene Austria““