347/E-BR/2021- Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 6. Mai 2021 betreffend Ärztemangel bekämpfen

 

angenommen anlässlich der Debatte über die Erklärung der Bundesregierung

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, umgehend Maßnahmen zu erarbeiten und dem Nationalrat sowie dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorzulegen, die dem Ärztemangel entgegenwirken und die flächendeckende hausärztliche Sachleistungsversorgung durch Kassenvertragsärzt*innen sicherstellt. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf folgende Punkte zu legen, die durch diese Maßnahmen sichergestellt sein müssen:

-     die erhöhte Praxiserfahrung in der Ausbildung,

-     Anreize für Medizinstudierende und Ärzt*innen im Land zu bleiben und/oder Allgemeinmediziner*in

      zu werden,

-     Anreize zur Übernahme von Kassenverträgen (insbesondere der ÖGK)

-     die Reduktion der Belastung von Ärzt*innen durch Delegation von Aufgaben an andere Gesundheitsberufe,

-     der raschere Ausbau der Primärversorgungseinheiten

-     die Aufwertung von Ärzt*innen in der Primärversorgung durch Ausbildungsverpflichtungen von Turnusärzt*innen sowie

-     die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu ermöglichen

Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, jährlich die entscheidenden Kennzahlen (absolute Anzahl der Hausärzt*innen, Kassenverträge, Verteilung nach Bundesländern und Auslastungsgrad) zu erheben und in einem Hausärzt*innen-Report zu veröffentlichen sowie die Abdeckung durch hausärztliche Versorgung in einem Hausärzt*innen-Atlas für ganz Österreich abzubilden.“