356/E-BR/2022 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 3. Februar 2022 betreffend Impfpflicht und Arbeitswelt

 

angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2022 betreffend ein Bundesgesetz über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) (2173/A und 1312 d.B. sowie 10863/BR d.B. und 10871/BR d.B.)

„Der Bundesrat ist der Auffassung, dass bestehende arbeits- oder sozialversicherungsrechtliche Regelungen und Ansprüche durch das COVID-19-Impfpflichtgesetz unberührt bleiben.

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird daher ersucht, dass die aktuell (am 3. Februar 2022) in der 4. Covid-19-Maßnahmenverordnung geltende 3G-Regelung für Arbeitsorte bzw. 2,5G- Regelung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Alten- und Pflegeheime, stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, Krankenanstalten und Kuranstalten und sonstigen Orten an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, beibehalten werden und die allenfalls dafür erforderlichen Tests unentgeltlich bleiben.“