360/E-BR/2022 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 30. November 2022 betreffend Achtung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

 

angenommen anlässlich der Debatte über den Datenschutzbericht 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Justiz (III-784-BR/2022 d.B. sowie 11109/BR d.B.)

„Die Bundesregierung wird aufgefordert sich vollumfassend zu der sich im Verfassungsrang befindlichen Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu bekennen und für die unveränderte Geltung ebendieser vehement einzutreten, denn Menschenrechte sind die Säule des Rechtsstaates und unverhandelbar.“