370/E-BR/2025 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 17. Juli 2025 betreffend Kostenlose und vereinfachte Ausstellung der „Speziellen Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“

 

angenommen anlässlich der Debatte über den Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Daniela Gruber-Pruner, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Klemens Kofler, Claudia Hauschildt-Buschberger, Mag. Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenlose und vereinfachte Ausstellung der "Speziellen Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" (429/A(E)-BR/2025 sowie 11675/BR d.B.)

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz sowie der Bundesminister für Finanzen, werden ersucht, das Erlangen einer Speziellen Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge zu vereinfachen. Zu diesem Zweck sollen auch allfällige Anpassungen des Prozesses evaluiert werden, um Medienbrüche zu vermeiden und dem Once-Only-Prinzip folgend den Aufwand zu reduzieren. Analog zur allgemeinen Strafregisterbescheinigung soll die Spezielle Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge

               a) auch online über das Serviceangebot auf www.oesterreich.gv.at beantragt und bezogen werden können;

               b) die Übermittlung derselben, egal ob elektronisch, postalisch oder direkt in der Behörde, für Antragstellerinnen und Antragsteller von Kinder- und Jugendorganisationen kostenlos erfolgen.“ und Antragsteller von Kinder- und Jugendorganisationen kostenlos erfolgen.“