10000 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Bundesgesetz, mit dem das Heimopferrentengesetz geändert wird

 

Änderungen in der Plenarsitzung des Nationalrates

 

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand folgende Änderungen beschlossen:

Nach Z 4b wird folgende Z 4c eingefügt:

4c. In § 3 Abs. 1 Z 1 wird die Wortfolge „der Pension oder des Ruhegenusses“ durch die Wortfolge „der Pension, des Ruhegenusses oder die Feststellung des Anspruches auf Rehabilitationsgeld“ ersetzt.