10004 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investmentfonds­gesetz sowie das Investmentfondsgesetz 2011 geändert werden

Der dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrats zugrunde liegende Initiativantrag wurde von den Abgeordneten Karlheinz Kopf, Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen am 17. Mai 2018 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Die Verordnung (EU) 2017/1131 soll durch Schaffung eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens die kurzfristige Finanzierung für Finanzinstitute, Unternehmen und Staaten erleichtern. Geldmarktfonds bieten Anlegern ähnliche Vorzüge wie Bankeinlagen durch sofortigen Zugang zu Liquidität und relative Wertbeständigkeit. Angesichts dieser Merkmale sehen Anleger in Geldmarktfonds eine sichere und stärker diversifizierte Alternative zu Bankeinlagen. Da sich während der Finanzkrise gezeigt hat, dass bestimmte Merkmale von Geldmarktfonds deren Anfälligkeit bei Schwierigkeiten auf den Finanzmärkten erhöhen können, sieht die unmittelbar anwendbare EU-Verordnung entsprechende Rahmenbedingungen vor, die Geldmarktfonds zu einer attraktiven Anlageform für kurzfristige Liquiditätsreserven machen sollen.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen gesetzliche Vorschriften betreffend Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2017/1131 in das österreichische Recht eingefügt werden. Da für Geldmarktfonds in Abhängigkeit von der Ausgestaltung entweder als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder als Alternativer Investmentfonds (AIF) die Aufsichtsbestimmungen des Investmentfondsgesetzes 2011 oder des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes anwendbar sind, ist die Schaffung von sonstigen begleitenden Verfahrens- und Aufsichtsvorschriften nicht erforderlich.

Die übrigen Änderungen sind einerseits durch Erfahrungen der Finanzmarktaufsichtsbehörde aus ihrer Aufsichtstätigkeit bedingt und setzen anderseits Anliegen der Fondswirtschaft um, die zu Erleichterungen im Vertrieb führen und mit dem einschlägigen EU-Recht kompatibel sind.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Juli 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec, BA MA und Ingo Appé.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Seeber gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 07 10

                                  Robert Seeber                                                                   Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender