10005 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kapitalmarktgesetz und das Alternativfinanzierungsgesetz geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden die Art. 1 Abs. 3 sowie Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG umgesetzt. Im Zuge der notwendigen Anpassung von Schwellenwerten wird zugleich eine Vereinfachung des Prospektrechts vorgenommen. Künftig sollen Angebote von Wertpapieren oder Veranlagungen mit einem Gesamtgegenwert von jeweils weniger als zwei Millionen Euro unter das AltFG fallen, jene darüber unter das KMG, wobei die Obergrenze über einen Zeitraum von jeweils zwölf Monaten zu berechnen ist.

Ferner werden mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates Klarstellungen im AltFG vorgenommen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Juli 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec, BA MA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Seeber gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 07 10

                                  Robert Seeber                                                                   Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender