10019 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2018 - UrhG-Nov 2018)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates verfolgt nachstehende Ziele:

-       Schaffung europaweit einheitlicher Regelungen für einen erleichterten Zugang für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen zu bestimmten veröffentlichten Werken in einem barrierefreien Format und zum grenzüberschreitenden Austausch von Kopien von Werken in einem barrierefreien Format.

-       Die Nutzung parlamentarischer Reden soll erleichtert werden.

Der gegenständliche Beschluss umfasst daher insbesondere folgende Maßnahmen:

-       Die freie Werknutzung zugunsten behinderter Menschen soll durch die Änderung des § 42d im Hinblick auf blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen an die zwingenden Richtlinienvorgaben angepasst werden.

-       Klarstellung des Umfangs der freien Werknutzung von öffentlichen Reden in § 43 Abs. 1 UrhG. Diese soll generell zu "Informationszwecken" möglich sein.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Juli 2018/ in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Peter Raggl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach, Christoph Steiner und Dr. Peter Raggl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Peter Raggl gewählt.

 

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 07 10

                                 Dr. Peter Raggl                                                                   Martin Weber

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender