10021 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten (PNR-Gesetz – PNR-G) erlassen wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record-Daten, im folgenden PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität, ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 132 (im Folgenden: PNR-Richtlinie), die bis zum 25. Mai 2018 in nationales Recht umzusetzen ist.

Der gegenständliche Beschluss umfasst daher insbesondere folgende Maßnahmen:

-       Einrichtung einer nationalen Fluggastdatenzentralstelle (Passenger Information Unit – PIU)

-       Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen zur Übermittlung von Fluggastdaten

-       Verwendung von PNR-Daten durch die Fluggastzentralstelle – Passenger Information Unit (PIU)

-       Sicherstellung eines hohen datenschutzrechtlichen Standards für die Verarbeitung von Fluggastdaten

Die genannten Maßnahmen zielen darauf ab, einen hohen datenschutzrechtlichen Standard für die Verarbeitung von PNR-Daten für die Zwecke der Verhütung und Verfolgung von Terrorismus und schwerer Kriminalität zu implementieren und die Zusammenarbeit mit den anderen EU-Mitgliedstaaten sowie mit Europol, insbesondere im Bereich der Terrorbekämpfung weiter auszubauen und zu stärken.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Juli 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Längle.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Jürgen Schabhüttl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Längle gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 07 10

                               Christoph Längle                                                          Armin Forstner, MPA

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender