10022 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die
- Sicherstellung der Raschheit und Effektivität von Einsätzen und Freihalten des Einsatzraumes von unbeteiligten Personen und
- den Schutz der Privatsphäre und berechtigten Interessen vom Vorfall betroffener Personen und intervenierender Einsatzkräfte zum Ziel.
Der gegenständliche Beschluss umfasst daher insbesondere folgende Maßnahme:
- Schaffung einer Rechtsgrundlage zur effektiven Wegweisung von Schaulustigen und zur Verhängung von Verwaltungsübertretung bei Behinderungen von Hilfseinsätzen
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Juli 2018 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Längle.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Martin Weber und Jürgen Schabhüttl.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Längle gewählt.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 07 10
Christoph Längle Armin Forstner, MPA
Berichterstatter Vorsitzender