10030 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden
Änderungen in der Plenarsitzung des Nationalrates
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand folgende Änderungen beschlossen:
In Artikel 3 (Änderung des Entwicklungshelfergesetzes) erhalten die Ziffern „1“ und „2“ die Ziffernbezeichnung „2“ und „3“. und die Z 1 lautet:
„1. § 8 Abs. 5 lautet:
„(5) Die Reisekosten und die Nebenkosten zu den Reisekosten für die Kinder sind nur dann zu ersetzen, wenn die Kinder mit der Fachkraft im gemeinsamen Haushalt leben und soweit die Kinder das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Vom Erfordernis des gemeinsamen Haushaltes kann abgesehen werden, wenn dieser aus Gründen einer Ausbildung im Einsatzland nicht besteht.““