10035 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Erklärung zu Art. 5 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Der gegenständlichen Beschluss des Nationalrates umfasst insbesondere folgende Maßnahme:
Die österreichische Erklärung zu Art. 5 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe wird durch eine Erklärung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen zurückgezogen.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. November 2018 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Längle, BA.
An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Stefan Schennach.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Längle, BA gewählt.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 11 06
Christoph Längle, BA Ing. Eduard Köck
Berichterstatter Vorsitzender