10036 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates verfolgt nachstehende Ziele:

-       Konsolidierung und Stärkung der Verbindungen zwischen der EU und Kuba in den Bereichen politischer Dialog, Zusammenarbeit und Handel

-       Unterstützung der Modernisierung der kubanischen Wirtschaft und Gesellschaft, wobei bilateral und in internationalen Foren im Hinblick auf die Stärkung von Menschenrechten und Demokratie, der nachhaltigen Entwicklung und die Bekämpfung von Diskriminierung zusammengearbeitet wird.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Da Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. November 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Längle, BA.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Längle, BA gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2018 11 06

                           Christoph Längle, BA                                                           Ing. Eduard Köck

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender