10039 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Umwelthaftungsgesetz und das Umweltinformationsgesetz geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates dient der Anpassung des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes an den Urteilsspruch des EuGH in der Rechtssache C-529/15 betreffend ein österreichisches Vorabentscheidungsersuchen aufgrund der Umweltbeschwerde eines Fischereiberechtigten betreffend eine Wasserkraftanlage. Der EuGH hat mit Urteil vom 1. Juni 2017 darüber entschieden, wie Art. 2 Nr. 1 Buchst. b, Art. 12 und 13 sowie Art. 17 der Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/31/EG, auszulegen sind.

Darüber hinaus hat dazu die Europäische Kommission vor dem selben Hintergrund im Oktober 2017 die Republik Österreich im Verfahren Nr. 2017/2118 aufgefordert, die Rechtsvorschriften betreffend Umwelthaftung mit der Umwelthaftungsrichtlinie in Einklang zu bringen.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden daher die Definition des Gewässerschadens und das Instrument der Umweltbeschwerde entsprechend richtlinienkonform angepasst.

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am
6. November 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Peter Raggl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Peter Raggl gewählt.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 11 06

                                 Dr. Peter Raggl                                                                  Günther Novak

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender