10045 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr
über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz, das Funker-Zeugnisgesetz 1998, das Postmarktgesetz, das Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst Maßnahmen zur Erreichung – unter anderem – folgender Ziele:
- Maßnahmen zum Umsetzen des Regierungsprogrammes 2017 – 2022 und zum Erreichen folgender Regierungsziele bis zum Jahr 2025: landesweite Versorgung mit Gigabit-Anschlüssen und landesweite mobile Versorgung mit 5G;
- Anpassung des nationalen Rechts an Unionsrecht;
- Bereinigung des 12. Abschnittes "Datenschutz" nach dem Erkenntnis des VfGH, mit welchem die Regelungen betreffend die Vorratsdatenspeicherung behoben wurden;
- Keine Identifizierung von Nutzern im Falle von Network Adress Translation (NAT) innerhalb von lokalen Netzwerken;
- Sicherstellung des zeitgerechten Rollouts der 5G-Mobilfunktechnologie;
- Reorganisation der Fernmeldebehörden und Straffung der Legistik im Fernmeldebereich;
- Zeitgemäße Liberalisierung des Amateurfunkbereiches sowie Vornahme weiterer Verwaltungsvereinfachungen;
- Schaffung einer Rechtsgrundlage im KOG zum Ausgleich des Aufwands, der den aktuellen Inhabern von Multiplex-Zulassungen für DVB-T II durch die zwingende Räumung des 700 MHz-Bandes zugunsten von anderen Telekommunikationsdiensten entsteht;
- Gewährleistung von Rechtssicherheit für den Fall der nachfolgenden Vergabe der Mobilfunkfrequenzen in diesem Frequenzband ("Digitale Dividende II").
Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. November 2018 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Bernard.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Hubert Koller, MA, Dr. Peter Raggl, Stefan Schennach, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Wolfgang Beer und Andrea Wagner.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Bernard gewählt.
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 11 06
Michael Bernard Gerd Krusche
Berichterstatter Vorsitzender