10051 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz geändert wird
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die Richtlinie (EU) 2016/2341 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung umgesetzt. Mit der Neufassung der Richtlinie wird die grenzüberschreitende Tätigkeit von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) erleichtert, die Governance der EbAV gestärkt und die Information der Begünstigten verbessert, wobei auf die Größenordnung, die Art, den Umfang und die Komplexität der Tätigkeiten der EbAV Bedacht zu nehmen ist (Proportionalitätsgrundsatz).
Wesentliche Änderungen sind:
- Regelungen über die grenzüberschreitende Übertragung von bereits bestehenden Altersvorsorgezusagen insbesondere im Hinblick auf die nach nationalem Recht zu regelnde Zustimmung der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten;
- allgemeine Anforderungen an die Unternehmensführung, die Vergütungspolitik und die Übertragung von Aufgaben an Dritte;
- die Benennung von Schlüsselfunktionen, Anforderungen an die Qualifikation von Vorständen und Personen, die Schlüsselfunktionen innehaben und die näheren Vorgaben und Pflichten, die von Schlüsselfunktionen einzuhalten und zu beachten sind;
- die Ausweitung des Risikomanagements auch auf die Pensionskasse selbst samt einer eigenen Risikobeurteilung;
- die Ausweitung der Zuständigkeit der Depotbank auch auf nicht verwahrbare Vermögenswerte;
- die Anpassung der Informationspflichten der Pensionskasse gegenüber den Anwartschafts- und Leistungsberechtigten an die zusätzlichen Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/2341 und
- die Anpassung der Befugnisse und Pflichten der FMA an die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/2341.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss
des Nationalrates in seiner Sitzung am
6. November 2018 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrätin Marianne Hackl.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Ewald Lindinger und Sonja Zwazl.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Marianne Hackl gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 6. November 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 11 06
Marianne Hackl Ewald Lindinger
Berichterstatterin Vorsitzender