10057 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Sicherheitsbericht 2017 (III-665-BR/2018 d.B.)

Der vorliegende Bericht beinhaltet einen Beitrag des Bundesministeriums für Inneres sowie einen Beitrag des Bundesministeriums für Justiz und gibt insbesondere Aufschluss über

-       Auswirkungen der Migrationskrise 2015

-       Islamistischer Extremismus und Terrorismus

-       Die Entwicklung der Kriminalität in Österreich 2017

-       Organisierte und allgemeine Kriminalität

-       Wirtschafts- und Finanzermittlungen

-       Politisch und weltanschaulich motivierte Kriminalität

-       Cyber-Sicherheit

-       Fremdenwesen

-       Umfassende Sicherheitsvorsorge

-       Internationale Zusammenarbeit des BMI

-       Kriminalpolizeiliche Unterstützung

-       Einsatz

-       Einsatzkommando Cobra/Direktion für Spezialeinheiten

-       Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

-       Aus- und Fortbildung – Sicherheitsakademie

-       Zivilschutz, Krisen- und Katastrophenschutzmanagent

-       Recht

-       Sonstige Aufgaben BMI

-       Informations- und Kommunikationstechnologie

-       Technik und Infrastruktur

-       Die Tätigkeit der Strafjustiz

-       Verurteilungen

-       Reaktionen und Sanktionen

-       Bericht über den Straf- und Maßnahmenvollzug

-       Haftentlassungshilfe

-       Jugendgerichtshilfe

-       Die Wiederverurteilungsstatistik

-       Gesetzgeberische Tätigkeit im Kriminalrecht

-       Strafprozess und Ermittlungsmaßnahmen

-       Opfer krimineller Handlungen

-       Strafrechtliches Entschädigungsgesetz

-       Internationale Zusammenarbeit

-       Personelle und organisatorische Maßnahmen bei den Justizbehörden

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 4. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Georg Schuster.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Gottfried Sperl, Martin Weber, Dr. Peter Raggl und Andreas Arthur Spanring.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Georg Schuster gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2018 den Antrag, den Sicherheitsbericht 2017 (III-665-BR/2018 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2018 12 04

                                 Georg Schuster                                                            Armin Forstner, MPA

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender