10058 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2018 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat

-       die Stärkung elementarer Bildungseinrichtungen in ihrer Rolle als erste Bildungsinstitution im Leben eines Kindes,

-       die  Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit verbunden die Gleichstellung der Geschlechter,

-       die Bereitstellung eines bedarfsgerechten ganzjährigen, ganztägigen Betreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt, das zumindest den Barcelona-Zielen (Betreuungsquote 33 % für unter Dreijährige und mind. 90 % für Drei- bis Sechsjährige) entspricht sowie mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern zu vereinbaren ist,

-       die Verbesserung der Bildungschancen von Kindern unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft durch vorschulische Förderung sowie

-       die Verstärkte frühe sprachliche Förderung in geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen
zum Ziel.

Der gegenständliche Beschluss umfasst daher hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots für die unter Dreijährigen

-       Beibehaltung der derzeit bestehenden einjährigen Besuchspflicht im letzten Jahr vor Beginn der Schulzeit

-       Weiterentwicklung einer österreichweiten einheitlichen Qualifikation der Tagesmütter und -väter

-       Verbesserung der Betreuungsqualität in elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

-       Intensivierung der frühen sprachlichen Förderung

-       Qualitative Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der Qualifikation der Fachkräfte

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Daniela Gruber-Pruner, Mag. Elisabeth Grossmann, Klara Neurauter, Marianne Hackl, Georg Schuster, Mag. Martina Ess, Inge Posch-Gruska, Hubert Koller, MA, Doris Hahn, MEd MA und Marlies Steiner-Wieser.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA gewählt.

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 12 04

                Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA                                               Ferdinand Tiefnig

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender