10062 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Innovation, Technologie und Zukunft

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentamtsgebührengesetz geändert wird

Zur Förderung des E Government und zum Abbau bürokratischer Hürden sowie zwecks Gebührenerleichterung wird mittels des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates der derzeit nur für nationale Markenanmeldungen gültige Online-Bonus auf weitere Verfahren mit elektronischer Einreichung, und zwar auf Patentanmeldungen, internationale Markenanmeldungen, Designanmeldungen, Übersetzungsvorlagen zu europäischen Patenten sowie für Anträge betreffend Recherchen und Gutachten zum Stand der Technik ausgeweitet. Digitalisierte Anmeldungen ermöglichen eine effizientere und schnellere Bearbeitung, bringen daher Nutzen sowohl für die Anmelderinnen und Anmelder als auch für die Verwaltung. Ein Gebühren-Bonus für elektronische Anmeldungen bietet darüber hinaus einen höheren Anreiz für Online-Anmeldungen. Internationale Erfahrungen zeigen, dass in den ersten beiden Jahren ein Anstieg von etwa drei Prozent jährlich zu erwarten ist.

Mehrfache Gebühren für gleich lautende Anträge auf Namensänderungen oder Firmenwortlautänderungen zu Schutzrechten erscheinen unbillig, weshalb für solche Anträge künftig nur mehr eine Gebühr fällig werden soll, soweit gleichartige Schutzrechte davon betroffen sind.

Durch die Aufhebung der Patentamtsgebührenverordnung werden die Anmelderinnen und Anmelder von der doppelten Gebührenlast für schriftliche Ausfertigungen befreit. Dies kommt vor allem Personen zugute, die ein Schutzrecht international anmelden wollen (Prioritätsbelege). Schriftengebühren gemäß dem Gebührengesetz bestehen weiter, werden vom Patentamt eingehoben und an den Bundesminister für Finanzen abgeführt.

 

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Georg Schuster.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Georg Schuster gewählt.

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 12 04

                                 Georg Schuster                                                                   Robert Seeber

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender