10065 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft
über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesämtergesetz geändert wird
Die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und die Bundesanstalt für Bergbauernfragen sind im Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten, BGBl. I Nr. 83/2004, geregelt.
Im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus wurde mittels einer Reorganisation eine grundlegende Änderung der Verwaltungsorganisation durchgeführt. Im Gefolge dessen wird mittels des gegenständlichen Beschlusses nun die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und die Bundesanstalt für Bergbauernfragen zu einer Bundesanstalt mit der Bezeichnung „Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen“ zusammengeführt. Dafür wird durch die Novellierung des Bundesgesetzes über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten, BGBl. I Nr. 83/2004, die gesetzliche Grundlage geschaffen.
Derzeit umfasst der Wirkungsbereich der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft das Gebiet Agrarwirtschaft unter mikro- und makroökonomischen Gesichtspunkten; zum Wirkungsbereich gehören insbesondere Forschung auf dem Gebiet der Agrarwirtschaft Österreichs sowie Analysen agrarpolitischer Maßnahmen. Der Wirkungsbereich der Bundesanstalt für Bergbauernfragen umfasst das Gebiet Probleme des Bergraumes und anderer Gebiete mit ungünstiger Struktur und der in diesen Räumen lebenden Bevölkerung; zum Wirkungsbereich gehören insbesondere Forschung in Angelegenheiten des Bergraumes sowie Analysen der natürlichen, gesellschaftlichen, ökonomischen und politischen Ursachen der Probleme des Bergraumes. Durch die Zusammenführung der beiden Bundesanstalten, die bereits an einem Standort untergebracht sind, werden allfällige Überschneidungen in den Aufgaben- und Fragestellungen ausgeschlossen.
Infolge der Zusammenführung zu einer Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen unter einer einzigen Leitung wird eine größere Organisationseinheit mit einer breiteren fachlichen Basis geschaffen, und werden so Synergieeffekte genutzt, da sich die beiden Bundesanstalten inhaltlich hervorragend ergänzen.
Weiters werden Aufgabenstellungen der Bundesämter für Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten präzisiert und an den technischen Fortschritt angepasst.
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Andrea Wagner.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andrea Kahofer, Dr. Peter Raggl und Jürgen Schabhüttl.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Andrea Wagner gewählt.
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 12 04
Andrea Wagner Martin Preineder
Berichterstatterin Vorsitzender