10083 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat, im Sinne einer modernen Gesundheitspolitik, als Ziel die Klarstellung, dass auch die Telerehabilitation als Maßnahme der ambulanten medizinischen Rehabilitation gilt.

Ein dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegender und im Plenum beschlossener Abänderungsantrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen war – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Zu den lit. a und c (§§ 5 Abs. 1 Z 17 und 722 Abs. 2 ASVG):

Zeitungszusteller/innen sind weit überwiegend als neue Selbständige nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG versichert bzw. – sofern u. a. die Umsatzschwelle nach § 4 Abs. 1 Z 5 GSVG nicht überschritten wird – von der GSVG-Pflichtversicherung ausgenommen. Der Verwaltungsgerichtshof hat in einer Reihe von Entscheidungen Vertragsverhältnisse von Zeitungszusteller/inne/n mit ihren Auftraggeber/inne/n als arbeitnehmerähnlich beurteilt. Die Frage, ob es sich dabei um arbeitnehmerähnliche Werkverträge oder arbeitnehmerähnliche freie Dienstverträge handelt, wurde überwiegend offen gelassen bzw. in unterschiedlichen Anlassfällen unterschiedlich beurteilt. Durch die vorliegende Änderung soll Rechtssicherheit geschaffen werden.“

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Längle, BA.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Korinna Schumann, David Stögmüller, Ferdinand Tiefnig, Rosa Ecker, MBA und Ing. Bernhard Rösch.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Längle, BA gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 12 18

                           Christoph Längle, BA                                                             Reinhard Todt

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender