10084 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates verfolgt als Ziel, die Bestimmungen über die medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation (zur Klarstellung) dahingehend zu ergänzen, dass die Telerehabilitation zu den Maßnahmen der ambulanten medizinischen Rehabilitation zählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Längle, BA.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Längle, BA gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 12 18
Christoph Längle, BA Reinhard Todt
Berichterstatter Vorsitzender