10087 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge erlassen wird und das Einkommensteuergesetz 1988, das Kommunalsteuergesetz 1993 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung – ZPFSG)
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates erfolgt die im Regierungsprogramm vorgesehene Vereinheitlichung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge. Die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge wird effizienter organisiert und obliegt zukünftig ausschließlich der Bundesfinanzverwaltung.
Bereits im Rahmen des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 132/2002, wurde mit der Einführung der „Gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben“ eine Vereinheitlichungsmaßnahme getroffen. Die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben erfolgte entweder durch ein Prüforgan eines Finanzamtes oder eines Krankenversicherungsträgers. Die unterschiedlichen Organisationsstrukturen erschwerten die Koordination und die Zusammenarbeit der befassten Institutionen. Zudem konnte es zu divergierenden Rechtsauslegungen kommen. Arbeitgeber sahen sich oftmals mit unterschiedlichen Vollzugs- und Servicequalitäten konfrontiert.
Im Sinne einer effizienteren und serviceorientierten Verwaltungsorganisation wird zukünftig die Kompetenz zur Prüfung der lohnabhängigen Abgaben und Beiträge einheitlich bei dem innerhalb der Finanzverwaltung eingerichteten „Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge“ gebündelt. Dieser Prüfdienst wird nunmehr was die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge betrifft ausschließlich auf Auftrag des zuständigen Finanzamtes tätig. Die Zusammenlegung der Prüforganisationen führt zu maßgeblichen Synergieeffekten. Mit einer einheitlichen organisatorischen und fachlichen Steuerung wird eine Effizienz- und Qualitätssteigerung erreicht. Es kommt zu einer Optimierung von Prozessabläufen bzw. einer Verringerung des Abstimmungsaufwandes. Ebenso kann durch eine zentrale Risikoanalyse eine gezieltere Fallauswahl für Prüfungen erfolgen. Die Aus- und Fortbildung der Bediensteten sowie die IT-Infrastruktur und deren Weiterentwicklung können weiter vereinheitlicht und verbessert werden. Darüber hinaus wird aus Sicht der Arbeitgeber im Zusammenhang mit den genannten Prüfungen die Vollzugs- und Servicequalität verbessert und eine höhere Rechtssicherheit gewährleistet.
Dem Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge gehören die derzeit mit der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben befassten Organe der Finanzverwaltung und der Österreichischen Gesundheitskasse an. Für Zwecke der Koordinierung und der Kooperation zwischen Finanzverwaltung, Österreichischer Gesundheitskasse und Gemeinden in Angelegenheiten der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge besteht weiterhin ein Prüfungsbeirat, der beim Bundesminister für Finanzen eingerichtet ist.
Dem Prüfdienst obliegen insbesondere die Prüfung von lohnabhängigen Abgaben und Beiträgen (wie bisher bestehend aus Lohnsteuerprüfung, Sozialversicherungsprüfung und Kommunalsteuerprüfung) sowie die Durchführung von allgemeinen Aufsichtsmaßnahmen für Zwecke der Erhebung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge.
Überbordende Nachforschungs- und Prüfungspflichten seitens des Arbeitgebers betreffend die familiären Umstände der Arbeitnehmer, insbesondere hinsichtlich Unterhaltsleistungen, sind nicht mit dem im Regierungsprogramm festgeschriebenen Ziel der Vereinfachung der Lohnverrechnung vereinbar. Dementsprechend soll klargestellt werden, dass eine Haftung des Arbeitgebers wegen unrichtiger Angaben in der Erklärung des Arbeitnehmers hinsichtlich der Berücksichtigung des Alleinverdiener-, Alleinerzieher-, des erhöhten Pensionistenabsetzbetrages oder des Familienbonus Plus nur dann in Frage kommt, wenn offensichtlich unrichtige Erklärungen des Arbeitnehmers beim Steuerabzug berücksichtigt wurden.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Marianne Hackl.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andrea Kahofer, Dr. Peter Raggl, Ing. Bernhard Rösch, Marianne Hackl, Ingo Appé und Elisabeth Mattersberger
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Marianne Hackl gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 12 18
Marianne Hackl Ewald Lindinger
Berichterstatterin Vorsitzender