10088 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bundesimmobiliengesetz und das Finanzmarktstabilitätsgesetz geändert werden

Die Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (ÖBIB) verwaltet derzeit die Beteiligungen der Republik Österreich an den börsenotierten Unternehmen Österreichische Post AG (Beteiligung von 52,85 % am Grundkapital), OMV (Beteiligung von 31,50 % am Grundkapital) und Telekom Austria (Beteiligung von 28,42 % am Grundkapital) sowie an der nicht börsenotierten Casinos Austria Aktiengesellschaft (Beteiligung von 33,24 % am Grundkapital). Die ÖBIB fungiert weiters als Alleineigentümerin der FIMBAG Finanzmarktbeteiligung AG des Bundes in Liqu., der mit dem geordneten Rückzug der ÖBIB aus dem Bergbaubereich betrauten GKB-Bergbau-GmbH, der mit der Abwicklung offener Geschäftsfälle befassten IMIB Immobilien- und Industriebeteiligungen GmbH, der für Restaktivitäten im Bereich Umwelt- und Liegenschaftsmanagement zuständigen SCHOELLER BLECKMANN GmbH sowie als 32,53 %-ige Eigentümerin der APK Pensionskasse AG.

Vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen ist eine strategische Neuausrichtung der ÖBAG zur Erhaltung und Steigerung des Werts bedeutsamer Beteiligungen des Bundes im Interesse des Wirtschafts- und Forschungsstandorts und zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Österreich notwendig. Ziel ist eine optimierte Ausrichtung der Beteiligungen, insbesondere hinsichtlich der Wahrnehmung der Eigentümerinteressen des Bundes. Die Neuregelung verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Beteiligungen des Bundes und ist damit den Interessen aller österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verpflichtet.

Anders als die ÖBIB, die in den Aufsichtsräten der Beteiligungsgesellschaften nicht vertreten war, soll die ÖBAG für ein aktives Beteiligungsmanagement im Interesse der Republik Österreich als Kernaktionärin der börsenotierten Beteiligungsunternehmen sorgen. Zu diesem Zweck und zur Durchsetzung der für die Beteiligungsunternehmen zu definierenden Eigentümerstrategien sollen von der ÖBAG nominierte Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsräten der Beteiligungsgesellschaften vertreten sein, wobei insbesondere der Vorstand, aber auch leitende Angestellte der ÖBAG solche Aufsichtsratsmandate wahrnehmen und tunlichst den Aufsichtsratsvorsitz übernehmen sollen. Hiebei ist auf alle Gesellschaften, bei denen Syndikate bestehen, ein besonderer Schwerpunkt zu legen.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird eine neue Organisation für das Beteiligungsmanagement bedeutsamer Beteiligungen des Bundes in Form einer Aktiengesellschaft mit dem Firmenwortlaut „Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG)“ geschaffen, die die strategischen Entscheidungen des Eigentümers effizient und professionell umsetzen soll. Zur Erfüllung des erweiterten Aufgabenbereichs hat der Vorstand der ÖBAG ein entsprechendes Expertenteam zusammenzustellen, das die erforderliche Expertise sicherstellt. Die vom Vorstand geführte Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, dessen Mitglieder von der Hauptversammlung nach dem Grundsatz der Drittelparität bestellt werden. Die Eigentümerrechte in der Hauptversammlung werden vom Bundesminister für Finanzen ausgeübt. Für die Auswahl der Aufsichtsräte der ÖBAG gelten die höchsten Anforderungskriterien nach dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK), dem Bundes Public Corporate Governance Kodex und dem Aktiengesetz, welche damit den international üblichen Standards für gute Unternehmensführung entsprechen.

Die Arbeitnehmerinteressen werden wie vormals in der ÖIAG im Aufsichtsrat der ÖBAG wahrgenommen; die Arbeitnehmervertreter werden aus den drei nach Umsatz gewichteten größten börsenotierten Beteiligungen der ÖBAG rekrutiert und von der Hauptversammlung gewählt. In den Aufsichtsrat der ÖBAG wird der Vorsitzende jenes Belegschaftsvertretungsorgans gewählt, das die meisten Beschäftigten vertritt. Im Regelfall ist das der Vorsitzende der Konzernvertretung. Ist eine solche nicht eingerichtet, ist es direkt der Vorsitzende jenes Arbeitnehmergremiums (Zentralbetriebsrat, Zentralausschuss, Personalausschuss, Betriebsrat, Vertrauenspersonenausschuss), welches die meisten Beschäftigten vertritt. Anstatt des Vorsitzenden kann das entsendungsbefugte Belegschaftsvertretungsorgan auch einen anderen Vertreter desselben Belegschaftsvertretungsorgans in den Aufsichtsrat der ÖBAG nominieren.

Die Gesellschaft soll wie bisher verpflichtet sein, den ihr zustehenden Einfluss bei bestehenden Beteiligungen sicherzustellen und aufrechtzuerhalten. Zukäufe, Verkäufe und der wesentliche Ausbau von Beteiligungen können jeweils im Einzelfall durch Beschluss der Bundesregierung erfolgen. Die ÖBAG soll neben der Verwaltung bestehender Beteiligungen auch Privatisierungsaufträge der Bundesregierung wahrnehmen und neue Beteiligungen erwerben.

Die Auswahl von Aufsichtsratsmitgliedern, die von der ÖBAG in die Aufsichtsräte der Beteiligungsgesellschaften gewählt oder für diese nominiert werden, erfolgt durch den Vorstand mit Zustimmung des Präsidiums des Aufsichtsrats der ÖBAG, wobei alle gewählten oder nominierten Aufsichtsratsmitglieder weiterhin den Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) zu entsprechen haben.

Zur weiteren Bündelung der wesentlichen Bundesbeteiligungen wird die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. an die ÖBAG übertragen.

Die Übertragung der geringfügigen Beteiligung des Bundes an der APK Pensionskasse AG erfolgt aus verwaltungsökonomischen Gründen an die ÖBAG als größte Aktionärin der APK.

Für die VERBUND AG soll die Kapitalmarktexpertise der ÖBAG bei der Verwaltung von börsenotierten Anteilsrechten genutzt werden, ohne jedoch die durch Verfassungsgesetz vorgegebene Beteiligung der Republik Österreich selbst zu übertragen. Daher wird die ÖBAG mit der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der VERBUND AG betraut.

Die ÖBAG kann im Rahmen der Vorgaben durch den Bundesminister für Finanzen an für den Standort relevanten Unternehmen Minderheitsbeteiligungen eingehen oder Fremdkapital in Form von Finanzierungen oder Garantien zur Verfügung stellen. Sämtliche Investitionsentscheidungen bedürfen der vorherigen Zustimmung eines Beteiligungskomitees, das aus von den Organen der ÖBAG unabhängigen Personen mit einschlägiger Erfahrung besteht. Betragliche Grenzen für derartige Standortinvestitionen sind vom Bundesminister für Finanzen durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand der ÖBAG festzulegen; die Limits und Änderungen sind auf der Homepage der ÖBAG zu publizieren.

Darüber hinaus können auf Antrag des zuständigen Fachministers durch Beschluss der Bundesregierung oder Gesetz auch andere Bundesbeteiligungen in die ÖBAG übertragen werden.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Marianne Hackl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec, BA MA und Dominik Reisinger.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Marianne Hackl gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 12 18

                                 Marianne Hackl                                                                 Ewald Lindinger

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender