10090 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabaksteuergesetz 1995 (TabStG) geändert wird

Der dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegende Antrag der Abgeordneten Peter Haubner, Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 27 Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates wurde – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Konsumentinnen und Konsumenten fragen vermehrt alternative Produkte zu Zigaretten und anderen Rauchtabakprodukten an. Eine Ausprägung dieser Innovationen sind „Tabakprodukte zum Erhitzen“ („Heat-not-burn“), bei denen anders als bei Zigaretten, Zigarren, Zigarillos oder anderen Rauchtabakprodukten der Tabak nicht verbrannt, sondern erhitzt wird, wobei ein inhalierbarer Dampf (Aerosol) entsteht. In Österreich würden entsprechende Produkte vor Markteinführung durch die AGES überprüft; das entsprechende Zulassungsverfahren für solche neuartigen Tabakprodukte ist im österreichischen Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) geregelt.

Rund um Österreich besteht bereits in allen Nachbarländern, bis auf Ungarn, wo allerdings bereits die rechtlichen Rahmenbedingungen geregelt sind, die Möglichkeit, solche Produkte zu erwerben. Wie die sogenannten ‚Empty Pack‘-Studien aufzeigen, für die leere Packungen von Tabakprodukten in Österreich eingesammelt und analysiert werden, nimmt der Konsum von Tabak zum Erhitzen in Österreich zu. Dies bestätigt auch die steigende Nachfrage bei Trafikantinnen und Trafikanten sowie Herstellern.

Tabak zum Erhitzen wird derzeit in Österreich auf legalem Wege nicht angeboten. Trafikantinnen und Trafikanten beklagen, dass Konsumentinnen und Konsumenten, die Tabak zum Erhitzen im Ausland beziehen, dort zusätzlich auch andere Tabakerzeugnisse und weitere Produkte beziehen, die sie sonst in ihrer lokalen Trafik erwerben würden. Tabakverkauf ist in Österreich durch das Tabakmonopolgesetz ausschließlich über die Trafik bestimmt. Auf Grund der besonderen historischen Situation, der starken sozialen Komponente und vor allem unter dem Aspekt des Jugendschutzes hat sich diese Ausrichtung bewährt. Die neuartigen Produkte enthalten Tabak und sollen daher ebenso ausschließlich in den Trafiken vertrieben werden.

Daher ist eine Neuregelung im Rahmen des Tabaksteuergesetzes notwendig. Die Neuregelung soll Rechtssicherheit für alle beteiligten Wirtschaftsteilnehmer – Trafikanten, Hersteller und österreichischen Zulieferer – sowie (Vollzugs-)Behörden und Konsumenten gewährleisten.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 12 18

                                Ing. Eduard Köck                                                                Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender