10091 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird
Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird die Finanzierung der anteiligen Kosten am geplanten Hochwasserschutzprojekt am Gasenbach und Zubringern, welche die Gemeinde Gasen sowie das Land Steiermark gemäß Wasserbautenförderungsgesetz 1985 zu tragen haben, zur Gänze bzw. teilweise aus Mitteln des Katastrophenfondsgesetzes sichergestellt. Das Gemeindegebiet Gasen war in den letzten Jahren mehrmals von Hochwasserkatastrophen betroffen, wodurch entsprechende finanzielle Belastungen für die Gemeinde und das Land auf Grund der Behebung der Schäden entstanden sind. Im Jahr 2005 kam es in Gasen zu einer Hochwasserkatastrophe mit massiven Sachschäden und zwei Todesfällen. Auch die letzten Ereignisse (August 2016, August 2017, Juni 2018) und die aktuelle Hochwasserkatastrophe vom 14. September 2018 gefährdeten die bestehenden Siedlungsbereiche stark.
Die Gemeinde Gasen und das Land Steiermark benötigen für die Finanzierung deren Anteile am Gesamtprojekt entsprechende finanzielle Unterstützung, insbesondere angesichts der bisherigen, oftmaligen Katastrophenereignisse.
Für das Ortsgebiet der Gemeinde Gasen besteht eine extreme Hochwassergefährdung, sodass nunmehr ein entsprechendes Projekt zur Verwirklichung geeigneter Schutzbauten ausgearbeitet wurde. Die Gesamtkosten dafür wurden mit rd. 13,8 Mio, Euro geschätzt. Der von der Gemeinde Gasen zu tragende finanzielle Anteil gemäß WBFG beträgt rd. 3,2 Mio. Euro, jener des Landes rd. 3,4 Mio. Euro. Der Katastrophenfonds soll die Finanzierung des Anteils der Gemeinde Gasen in Höhe von bis zu 3,2 Mio. Euro und teilweise jenen des Landes Steiermark in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro übernehmen.
Die Planung des Hochwasserschutzprojekts erfolgte durch die Bundeswasserbauverwaltung und die Wildbach- und Lawinenverbauung. Der Beginn der Bauarbeiten könnte, sofern die erforderlichen behördlichen Bewilligungen vorliegen und die Finanzierung gesichert ist, im Jahr 2019 beginnen. Erste Zahlungen zur Begleichung des Gemeindeanteils sind im Jahr 2020 zu erwarten; sollten bereits Zahlungen im Jahr 2019 erforderlich sein, so können auch in diesem Jahr aus dem Katastrophenfonds entsprechende Mittel bereitgestellt werden.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 12 18
Ing. Eduard Köck Ewald Lindinger
Berichterstatter Vorsitzender