10092 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert wird
In der bereits als Regierungsvorlage eingebrachten Vereinbarung gemäß Art. 15a B‑VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22, BlgNR 331 XXVI. GP, werden u.a. Zweckzuschüsse an die Länder in Höhe von 142,5 Millionen Euro je Kindergartenjahr vorgesehen.
Mit der durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates vorliegenden Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2017 wird die gesetzliche Grundlage für diese Zweckzuschüsse geschaffen. Gleichzeitig soll die Bestimmung in § 15 FAG 2017 über eine aufgabenorientierte Verteilung von Ertragsanteilen für den Bereich Elementarpädagogik und Pflichtschule aufgehoben werden.
Mittels der Gewährung einer einmaligen Bedarfszuweisung an das Land Salzburg zur Deckung außergewöhnlicher Erfordernisse erfolgt eine Unterstützung des Landes Salzburg bei der Bewältigung der Aufwandstragung im Zusammenhang mit der Geldbuße wegen der Manipulation von Schuldendaten.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 12 18
Ing. Eduard Köck Ewald Lindinger
Berichterstatter Vorsitzender