10096 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat die Gewährleistung von rascher und unbürokratischer gegenseitiger Hilfeleistung bei Katastrophen zwischen der Republik Österreich und der Russischen Föderation zum Ziel und beinhaltet daher die Inkraftsetzung des gegenständlichen Katastrophenhilfeabkommens.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Andreas Arthur Spanring.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Gottfried Sperl, David Stögmüller und Jürgen Schabhüttl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Andreas Arthur Spanring gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2018 12 18

                        Andreas Arthur Spanring                                                   Armin Forstner, MPA

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender