10098 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates umfasst nachstehende Ziele:

-       Verbesserung der Steuerungs- und Aufsichtsfunktion des Bundes

-       Effizienzsteigerung der Zivildienstverwaltung

-       Attraktivierung des Zivildienstes

 

Der gegenständliche Beschluss umfasst daher insbesondere folgende Maßnahmen:

-       Einführung eines computerunterstützten Ausbildungsmoduls betreffend Staatsbürgerschaftskunde für Zivildienstleistende samt Zertifizierung

-       Einführung eines computerunterstützten Ausbildungsmoduls für Vorgesetzte in Zivildiensteinrichtungen samt Zertifizierung

-       Vorzeitige Entlassung von Zivildienstleistenden nach 24 Tagen Krankenstand

-       Formlose Verständigung der Rechtsträger über die ihnen zugewiesenen Zivildienstpflichtigen

-       Ergänzung der Voraussetzungen für die Anerkennung und den Widerruf der Anerkennung von Einrichtungen

-       Verbesserung der Mitwirkungsrechte von Zivildienstserviceagentur und BMI im Rahmen der Anerkennung von Zivildiensteinrichtungen

-       Änderungen beim Erlöschen der Zivildienstpflicht nach Ableistung des ordentlichen Zivildienstes

-       Abänderungsmöglichkeit von Anerkennungsbescheiden bei Nichtausschöpfung der maximalen Platzanzahl

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates David Stögmüller und Jürgen Schabhüttl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml gewählt.


Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 12 18

                          Mag. Dr. Michael Raml                                                     Armin Forstner, MPA

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender