10099 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz – NISG) erlassen und das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Schaffung der Voraussetzungen für die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen zum Ziel.
Der gegenständliche Beschluss umfasst daher insbesondere folgende Maßnahmen:
- Weiterentwicklung und Koordination einer neuen Strategie für die Sicherheit von Netz- und Informationssysteme
- Einrichtung von nationalen Koordinierungsstrukturen zur Prävention sowie zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
- Einrichtung von Computer-Notfallteams zur Unterstützung der Betreiber wesentlicher Dienste, Anbieter digitaler Dienste und Einrichtungen des Bundes und der Länder bei der Bewältigung von Risiken, Vorfällen und Sicherheitsvorfällen
- Ermittlung der Betreiber wesentlicher Dienste
- Pflicht zur Setzung geeigneter Sicherheitsvorkehrungen; Informations- und Meldepflichten
- Einrichtung und Betrieb einer Meldesammelstelle und einer zentralen Anlaufstelle
- Betrieb und Nutzung von IKT-Lösungen
Die im § 1 des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses enthaltene Verfassungsbestimmung bedarf der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Georg Schuster.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Armin Forstner, MPA und Martin Weber.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Georg Schuster gewählt.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2018 12 18
Georg Schuster Armin Forstner, MPA
Berichterstatter Vorsitzender