10102 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Peter Wittmann, Mag. Harald Stefan, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 12. Dezember 2018 im Nationalrat eingebracht und im wesentlichen wie folgt begründet:

Zu Z 1 und 4:

Vorsitzende und Mitglieder von Untersuchungsausschüssen haben einen wesentlichen Mehraufwand gegenüber anderen Mitgliedern des Nationalrates, da Untersuchungsausschüsse oft mehrmals pro Woche tagen. Daher sollen die An- und Rückreisen (einschließlich Nächtigungen) zu Sitzungen von Untersuchungsausschüssen gesondert vergütet werden. Abgestellt wird dabei auf die Teilnahme an der Sitzung, unabhängig davon, ob sie als Vorsitzende/r, Mitglied, Ersatzmitglied oder gemäß § 32 Abs. 4 GOG-NR vertretendes Mitglied erfolgt.

Darüber hinaus können auch Reisen zu besonderen parlamentarischen Terminen vergütet werden. Es kann sich dabei etwa um jährlich wiederkehrende Gedenkveranstaltungen des Parlaments, von der Parlamentsdirektion organisierte Aussprachen zu im Parlament stattfindenden internationalen Terminen, Termine der Demokratiewerkstatt oder von der Parlamentsdirektion organisierte und durchgeführte Fortbildungen handeln. Für welche Termine eine Vergütung nach § 10a BBezG erfolgt, legt der Präsident des Nationalrates nach Beratung in der Präsidialkonferenz (§ 8 GOG-NR) fest.

Es obliegt den Mitgliedern des Nationalrates und des Bundesrates darauf zu achten, dass die Reisekosten (einschließlich Nächtigungen) das notwendige und sonst übliche Ausmaß nicht überschreiten.

Fallen Reiseanlässe im Sinne des § 10a BBezG zeitlich mit solchen nach § 10 BBezG (insbesondere Plenar- oder Ausschusssitzungen des Nationalrates oder Bundesrates) zusammen, so erfolgt die Vergütung gemäß § 10 BBezG.

Zu Z 2:

Bei Anreise aus den Bundesländern Kärnten, Tirol und Vorarlberg wird der Ermittlung der durchschnittlichen Anreisedauer zum Parlament das Flugzeug als zeitlich günstigstes Verkehrsmittel zugrunde gelegt. Dies bewirkt ein niedrigeres Spesenlimit als bei Zugrundelegung des PKW. Gleichzeitig werden die Flugkosten nur zu 10% auf das Spesenlimit angerechnet.

Um das System ökologisch nachhaltiger zu gestalten, soll die freiwillige Möglichkeit geschaffen werden, dass den Mitgliedern des Nationalrates und Bundesrates, die aus den Bundesländern Kärnten, Tirol und Vorarlberg zum Parlament anreisen, eine Bahn-Jahreskarte erster Klasse zusätzlich, außerhalb des Spesenlimits, vergütet wird. Die Bahn-Jahreskarte wird erst dann vergütet, wenn damit zumindest sechs Fahrten erfolgt sind.

Für die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates, die die Möglichkeit der Vergütung der Bahn-Jahreskarte nicht in Anspruch nehmen, tritt keine Änderung ein.

 

Zu Z 3:

Mit dieser Änderung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass mit der bisher geltenden Vergütung der Mehraufwand von Mitgliedern des Nationalrates oder Bundesrates mit Behinderung nicht entsprechend abgedeckt werden konnte.“

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Längle, BA.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Längle, BA gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 12 18

                           Christoph Längle, BA                                                 Dr. Magnus Brunner, LL.M.

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender