10103 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz – ParlMG), BGBl. Nr. 288/1992 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2015 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Peter Wittmann, Mag. Harald Stefan, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz geändert wird (500/A), hat der Verfassungsausschuss des Nationalrates am 6. Dezember 2018 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, dagegen: N, nicht anwesend: J) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz – ParlMG) geändert wird zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Derzeit steht nur den Abgeordneten zum Nationalrat ein Vergütungsanspruch für die Anstellung eines Parlamentarischen Mitarbeiters zu. Dieser Anspruch soll nunmehr auf die Fraktionsvorsitzenden im Bundesrat ausgedehnt werden, damit im Sinn einer Qualitätsoffensive im Bereich der Gesetzgebung auch diesen eine Unterstützung ihrer parlamentarischen Tätigkeit ermöglicht wird.“

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Längle, BA.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat David Stögmüller.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Längle, BA gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 12 18

                           Christoph Längle, BA                                                 Dr. Magnus Brunner, LL.M.

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender