10104 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des B. G. Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925, das Bundesverfassungsgesetz betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, das Bundesforstegesetz 1996, das Datenschutzgesetz, das Bundesgesetzblattgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Bundesgesetz über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen geändert werden

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

1. Das Regierungsprogramm 2017 – 2022 sieht unter dem Titel „Moderner Bundesstaat“ eine Reduktion der Zustimmungsrechte von Bund und Ländern zu Maßnahmen der gegenbeteiligten Gebietskörperschaft vor. Zweck dieses Vorhabens ist es, rasche und effiziente Anpassungen im Bereich der Verwaltung zu ermöglichen. Mit dem vorliegenden Entwurf soll dieses Vorhaben verwirklicht werden.

Das Regierungsprogramm sieht außerdem eine Entflechtung der Kompetenzverteilung vor. Die Kompetenztatbestände der Art. 10 bis 15 B‑VG sollen überprüft und neu geordnet werden. Mit dem vorliegenden Entwurf soll eine erste Entflechtung der Kompetenzverteilung verwirklicht werden.

Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz – Verfassungsdienst hat einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der mit den Ländern koordiniert wurde. Die Landeshauptleutekonferenz hat sich in ihrer Tagung am 18. Mai 2018 im Beisein des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz mit der Kompetenzentflechtung und Strukturbereinigung befasst und einen Beschluss gefasst, wonach sie die Initiative des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz unterstützt. Der Gesetzentwurf wurde auf Grund der Ergebnisse des allgemeinen Begutachtungsverfahrens überarbeitet; die weitere Entflechtung der Kompetenzverteilung, insbesondere der noch in Art. 12 B‑VG verbleibenden Kompetenztatbestände, soll in einer politischen Bund-Länder-Arbeitsgruppe einer Lösung zugeführt werden.

2. Das Datenschutzgesetz (DSG), BGBl. I Nr. 165/1999, wurde zuletzt durch das Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018, BGBl. I Nr. 24/2018, novelliert. Damit wurden die erforderlichen Anpassungen an die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 4.5.2016 S. 1, und die Arbeiten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates, ABl. Nr. L 119 vom 4.5.2016 S. 89, abgeschlossen.

Im Sinne der Deregulierung im Datenschutzbereich sollen Änderungen betreffend die Kompetenzrechtslage auf dem Gebiet des Datenschutzes und eine Neufassung des Grundrechts auf Datenschutz vorgenommen werden.

3. Auch Verordnungen der Gemeinden sollen im RIS kundgemacht werden können.

4. Schaffung einer Möglichkeit, den Verwaltungsgerichten durch (einfaches) Gesetz weitere Aufgaben zuzuweisen.

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Preineder.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Klara Neurauter, Mag. Elisabeth Grossmann, David Stögmüller, Korinna Schumann, Dr. Magnus Brunner, LL.M. und Karl Bader.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Preineder gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2018 12 18

                               Martin Preineder                                                     Dr. Magnus Brunner, LL.M.

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender