10107 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2018 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die weitere Entwicklung der Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems)

Auf Grund der steten Ausweitung der Europäischen Union und der damit entstehenden Anforderungen an alle Akteure haben sich die Erhalter der Donau-Universität Krems auf die Entwicklung dieser Universität zu einer führenden öffentlichen Universität für Weiterbildung in Europa mit einem langfristigen Planungsziel von rund 9.000 Studierenden verständigt. Die qualitätsgeleitete Entwicklung in Forschung und Lehre stößt an einer öffentlichen Universität bei einer Drittmittelquote von nahezu 70 Prozent an klare Grenzen. Daher wird es in konsequenter Umsetzung der bereits 2004 getroffenen gesetzlichen Entscheidung zur Einrichtung einer Universität für Weiterbildung künftig notwendig sein, die Drittmittelquote perspektivisch an 50 Prozent heranzuführen, was durch eine substanzielle Steigerung des Anteils der Bundesfinanzierung zu erreichen ist. Seitens des Landes Niederösterreich wird dies wiederum durch Investitionen in die Infrastruktur unterstützt werden. Die vorliegende Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG bildet die Grundlage für die Ausweitung der Landesverpflichtung zur Bereitstellung von Infrastruktur sowie für die weiteren Finanzierungsverpflichtungen des Bundes.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Mattersberger.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Mattersberger gewählt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 12 18

                         Elisabeth Mattersberger                                                       Mag. Doris Schulz

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende