10111 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz über die Entwicklung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich (Standort-Entwicklungsgesetz - StEntG)

Ein stabiler und qualitätsvoller Wirtschaftsstandort ist ein Basisbaustein eines funktionierenden Staates. Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes hochzuhalten und gezielte Maßnahmen zur Deregulierung, Entbürokratisierung und Verfahrens-beschleunigung zu setzen. Gerade Verfahrensbeschleunigungen sind von zentraler Bedeutung, um umfassende Investitionen in den Wirtschafts-, Industrie- und Infrastrukturstandort Österreich generieren zu können. Das neu geschaffene Standortentwicklungsgesetz soll einen wesentlichen Beitrag dazu leisten.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird daher festgeschrieben, dass einzelnen Vorhaben, die der Entwicklung bzw. der Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich in besonderem Maße dienen, das besondere öffentliche Interesse der Republik Österreich bestätigt werden kann.

Gerade die Dauer von Verwaltungsverfahren, speziell bei UVP-Verfahren, ist in Bezug auf standortrelevante Vorhaben von besonderer Problematik. Die Statistiken zu Verfahren nach dem UVP-G 2000 sprechen eine eigene Sprache, wie beispielsweise im 7. UVP-Bericht an den Nationalrat oder in statistischen Auswertungen des Umweltbundesamtes. In den Jahren 2009 bis 2017 wurden in den neun Bundesländern und beim BMVIT pro Jahr durchschnittlich 12,2 UVP-Genehmigungsanträge gestellt, inklusive der vereinfachten Verfahren belief sich die Zahl auf jeweils 27,6 Genehmigungsanträge pro Jahr, was einer Zahl von 2,7 Genehmigungsanträgen pro Jahr pro UVP-Behörde entspricht. Die Dauer aller UVP-Verfahren in demselben Zeitraum belief sich auf 14,9 Monate von Antragstellung bis Bescheiderlassung.

In diesem Zusammenhang erscheinen die Verfahrensdauern von Großverfahren der jüngsten Vergangenheit in Bezug auf Verfahrensökonomie besonders befremdlich. In einem dieser Großverfahren dauerte beispielsweise das Verfahren von Antragstellung bis Bescheiderlassung mehr als 64 Monate, also mehr als fünf Jahre. Somit überschritt dieses Verfahren in puncto Dauer ein durchschnittliches Verfahren um mehr als 50 Monate bzw. mehr als vier Jahre. Dies ist gerade für standortrelevante Vorhaben ein nicht hinnehmbarer Zustand und muss dem entschieden entgegengewirkt werden.

Im gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird ein spezielles Auswahlverfahren normiert, mit dem einzelne standortrelevante Vorhaben zur Entwicklung bzw. Weiterentwicklung des österreichischen Wirtschaftsstandortes identifiziert werden. Diese standortrelevanten Vorhaben, denen das besondere öffentliche Interesse der Republik Österreich bestätigt wurde, sollen im Wege einer Verordnung kundgemacht werden. An diese Kundmachung werden in weiterer Folge spezielle verfahrensbeschleunigende Maßnahmen geknüpft, die als lex specialis zu Bestimmungen des AVG, des VwGVG und des UVP-G 2000 anzusehen sind. Es ist darauf hinzuweisen, dass mit diesen Sonder-bestimmungen in Parteistellungsrechte nicht eingegriffen wird.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Marianne Hackl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andrea Kahofer, Günther Novak und Hubert Koller, MA.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Marianne Hackl gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 12 18

                                 Marianne Hackl                                                      Dr. Magnus Brunner, LL.M.

                                 Berichterstatterin                                                                  Stv. Vorsitzender