10117 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (KAKuG-Novelle 2018)
Im Juni 2017 hat die Bundes-Zielsteuerungskommission den Österreichischen Strukturplan Gesundheit 2017 (ÖSG 2017) beschlossen, der über mehrere Jahre von Bund, Ländern und Sozialversicherung neu erarbeitet und neu strukturiert wurde. Während der Entstehung des ÖSG 2017 wurden der Österreichischen Ärztekammer, der Wirtschaftskammer Österreich sowie weiteren betroffenen Interessensvertretungen gemäß § 20 Abs. 4 G-ZG die Möglichkeit zur Stellungnahme zum kompletten ÖSG-Entwurf eingeräumt. Ebenso wurde die Patientenanwaltschaft eingebunden.
Im Österreichischen Strukturplan Gesundheit 2017 (ÖSG 2017) wurden sowohl die bereits bestehenden patientenorientierten als auch effizienzfördernden Flexibilisierungsmöglichkeiten in Spitälern und an den Nahtstellen zwischen Spital und ambulantem Bereich in Form innovativer, prozessorientiert funktionierender Organisations- und Betriebsformen weiterentwickelt. Dadurch können die Leistungen besser an den tatsächlichen Bedarf vor Ort angepasst werden, wodurch die Effizienz der Spitäler gesteigert wird. Darüber hinaus legt der ÖSG 2017 inhaltliche Vorgaben für Organisationsformen und Betriebsformen im ambulanten und im akutstationären sowie tagesklinischen Bereich fest bzw. wurden diese adaptiert. (siehe ÖSG 2017 im RIS kundgemacht)
Die im ÖSG 2017 dargestellte abgestufte Versorgung durch Akut-Krankenanstalten bis hin zur Definition von Leistungsbündeln, die den Versorgungsstufen jeweils zugeordnet sind (inkl. Basisversorgung), sowie die unterschiedlichen Organisations- und Betriebsformen finden mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in das Krankenanstaltenrecht Eingang bzw. werden an die Regelungen des ÖSG 2017 angepasst. Mit diesen Neuregelungen wird vor allem größtmögliche Transparenz und Rechtsklarheit bezweckt.
Mit den erweiterten Möglichkeiten für die modulare Zusammensetzung von Krankenanstalten und der daraus entstehenden Optionen kann eine höhere Flexibilität bei der Gestaltung einer auf den regionalen Bedarf abgestimmten Angebotsstruktur für die jeweiligen Krankenanstaltenstandorte erreicht werden. Damit kann die medizinische Akutversorgung patientenorientiert, wohnortnah und in hoher Versorgungsqualität langfristig sichergestellt werden. Mit den vorgesehenen prozessorientierten Betriebsformen können einerseits die Möglichkeiten aus der medizinischen Entwicklung hin zu Behandlungsformen mit höherer Planbarkeit sowie geringeren Verweildauern bzw. ambulanter Form genutzt werden. Andererseits kann mit diesen Betriebs- und Organisationsformen dem patientenspezifischen Bedarf auch bei längeren Rekonvaleszenz-Phasen entsprochen werden. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, jeweils diejenige Versorgungsform zu nutzen, die dem jeweiligen fallspezifischen Bedarf (Patientenstatus und Behandlungserfordernis) am besten entspricht. Daraus ergeben sich als innerbetriebliche Optimierungsaufgaben ein entsprechendes Patienten- und Belegungsmanagement und daraus folgend eine Anpassung bzw. Redimensionierung des vollstationären Bettenangebots in den Akut-Krankenanstalten und dessen allfällige bedarfsorientierte Umwidmung beispielsweise in Einrichtungen für Übergangs- und Kurzzeitpflege.
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrat Thomas Schererbauer.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Michael Wanner, Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA, Korinna Schumann und David Stögmüller.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Thomas Schererbauer gewählt.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 12 18
Thomas Schererbauer Rosa Ecker, MBA
Berichterstatter Vorsitzende