10118 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (PatVG-Novelle 2018)

Erste juristische und rechtspolitische Überlegungen zu Patientenverfügungen kamen in Österreich gegen Ende der 1980er bzw. zu Beginn der 1990er Jahre auf. Eine erste positivrechtliche Verankerung erfolgte sodann im Rahmen des Krankenanstaltenrechts durch die mit der KAG-Novelle BGBl. Nr. 801/1993 neu geschaffene Z 7 in § 10 Abs. 1 KAG (nunmehr KAKuG) und der darin enthaltenen Pflicht von Spitalsträgern, im Rahmen der Krankengeschichte Verfügungen zu dokumentieren, durch die ein Patient im Fall des Verlusts seiner Handlungsfähigkeit das Unterbleiben bestimmter Behandlungsmethoden wünscht. Die endgültige Verankerung erfolgte gemäß der kompetenzrechtlichen Grundlage des Art. 10 Abs. 1 Z 12 Bundes-Verfassungsgesetz, Gesundheitswesen, schließlich mit dem mit 1. Juli 2006 in Kraft getretenen Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG.

Eine im Dezember 2014 veröffentlichte, im August 2014 fertiggestellte Studie über „Rechtliche Rahmenbedingungen und Erfahrungen bei der Umsetzung von Patientenverfügungen“, die an eine Erhebung aus dem Jahr 2009 anschloss („Studie über die rechtlichen, ethischen und faktischen Erfahrungen nach In-Kraft-Treten des Patientenverfügungs-Gesetzes [PatVG]“), zeigte eine steigende Zahl von Menschen, die über die Möglichkeit einer Patientenverfügung Bescheid wissen, jedoch eine weiter auf niedrigem Niveau stagnierende Zahl von Menschen, die diese Möglichkeit nutzen. Zeitgleich mit der Veröffentlichung dieser Studie begannen die öffentlichen Beratungen der parlamentarischen Enquete-Kommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“. Einen Schwerpunkt der Arbeit dieser Enquete-Kommission bildete die Auseinandersetzung zum Themenkomplex „Patientenverfügung“.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates zum Patientenverfügungs-Gesetz beinhaltet nun entsprechend den Studienergebnissen und dem Bericht der Enquete-Kommission einerseits Verbesserungen in den Rahmenbedingungen zur Errichtung einer Patientenverfügung, andererseits Bestimmungen hinsichtlich der zentralen Abfragemöglichkeit. Insbesondere sollen dabei Vorschläge zu Vereinfachungs- und Attraktivierungsmaßnahmen sowie bezüglich einer Fristverlängerung von verbindlichen Patientenverfügungen erwähnt sein. Die von der Enquete-Kommission geforderte Erweiterung der Instanzen, vor denen eine Verbindliche Patientenverfügung errichtet werden kann, ist auch dadurch gewährleistet, als dass es einschlägigen Verbänden wie etwa Behinderteneinrichtungen, Seniorenverbänden, etc. freisteht, für ihre Mitglieder Rechtsanwälte bzw. Notare (auch aus ihren Reihen) bereitzustellen.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Steiner.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Michael Wanner und Dr. Andrea Eder-Gitschthaler.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Steiner gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2018 12 18

                               Christoph Steiner                                                             Rosa Ecker, MBA

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende