10122 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Entfall der Beurkundungspflicht;

-       Schaffung der Möglichkeit des Verzichtes auf ein Verfahren, wenn eine Haltestelle bereits genehmigt ist;

-       Einschränkung von Rufbusverkehren auf den innerstaatlichen Bereich.

 

Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Februar 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Steiner.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat David Stögmüller mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Gerd Krusche und Andrea Wagner.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Steiner gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Februar 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 02 12

                               Christoph Steiner                                                                 Gerd Krusche

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender