10130 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die in den Jahren 2012 bis 2017 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-661-BR/2018 d.B.)
Der vorliegende Bericht trägt dem Umstand Rechnung, dass gemäß § 29a Abs. 3 StAG der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz dem Nationalrat und dem Bundesrat über die von ihm erteilten Weisungen sowie gemäß § 29c Abs. 3 zweiter Satz StAG über jene Fälle, in denen er der Äußerung des Beirates für den ministeriellen Weisungsbereich („Weisungsrat“) im Ergebnis nicht Rechnung trägt, zu berichten hat, nachdem das zu Grunde liegende Verfahren beendet wurde.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 12. März 2019 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Klara Neurauter.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Michael Wanner, Klara Neurauter und Stefan Schennach.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Klara Neurauter gewählt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2019 den Antrag, den Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die in den Jahren 2012 bis 2017 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-661-BR/2018 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.
Wien, 2019 03 12
Klara Neurauter Martin Weber
Berichterstatterin Vorsitzender