10136 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage betreffend das Brexit-Begleitgesetz 2019 hat der Verfassungsausschuss des Nationalrates am 25. Februar 2019 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, N, J, dagegen: S) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war im wesentlichen wie folgt begründet:

Tritt das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ohne ein Austrittsabkommen aus der Europäischen Union aus, sind Kapitalanlagefonds, die als Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) die Voraussetzungen der Richtlinie 2009/65/EG erfüllen und von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz im Vereinigten Königreich begeben wurden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts als Alternative Investmentfonds (AIF) gemäß der Richtlinie 2011/61/EU zu qualifizieren. Es erscheint daher erforderlich, für Produkte der fondsgebundenen Lebensversicherung, die an den Wert eines solchen OGAW gebunden sind, eine Übergangsbestimmung zu schaffen. Die Übergangsbestimmung soll vermeiden, dass Fondsanteile bis zum Wirksamwerden des Austritts möglicherweise unter Verlusten zu Lasten der Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten veräußert werden müssen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. März 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Klara Neurauter.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrätin Klara Neurauter gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 03 12

                                Klara Neurauter                                                     Dr. Magnus Brunner, LL.M.

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender