10143 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsdruckereigesetz 1996 geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 30. Jänner 2019 im Nationalrat eingebracht und im wesentlichen wie folgt begründet:

Mit Urteil vom 20. März 2018, Rs C-187/16, hat der EuGH festgestellt, dass die Republik Österreich gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/18 EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge verstoßen hat, indem sie zum einen Dienstleistungsaufträge über die Herstellung von Reisepässen mit Chip, Notpässen, Aufenthaltstiteln, Personalausweisen, Führerscheinen im Scheckkartenformat und Zulassungsbescheinigungen im Chipkartenformat ohne vorherige Ausschreibung auf Ebene der Europäischen Union unmittelbar an die Österreichische Staatsdruckerei GmbH vergeben hat und indem sie zum anderen nationale Vorschriften beibehalten hat, nach denen die öffentlichen Auftraggeber diese Dienstleistungsaufträge unmittelbar an diese Gesellschaft vergeben müssen.

Durch die vorgesehenen Änderungen des Staatsdruckereigesetzes 1996 wird dem Urteil des EuGH Rechnung getragen:

Die bevorzugte Beauftragung der Österreichischen Staatsdruckerei GmbH mit der Herstellung von Druckprodukten, bei deren Herstellungsprozess Geheimhaltung beziehungsweise die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsdruck) geboten ist, wird aufgehoben.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. April 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Klara Neurauter.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Elisabeth Grossmann und Dr. Magnus Brunner, LL.M..

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Klara Neurauter gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 9. April 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 04 09

                                Klara Neurauter                                                     Dr. Magnus Brunner, LL.M.

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender