10148 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2019 betreffend Beitrittsprotokoll zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

1)     Schaffung der Voraussetzungen für intensivere Wirtschafts- und Handelsbeziehungen, unter anderem durch die in Kapitel 2 vorgesehene Errichtung einer Freihandelszone (Art. 3), für die Leistung technischer Hilfe zur Entwicklung von Wirtschaft und Handel (Titel XIII) und die Schaffung günstiger Voraussetzungen für einen Anstieg der Investitionsströme.

2)     Schaffung der Voraussetzungen für intensivere Zusammenarbeit im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit, um die Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu stärken.

3)     Fortsetzung der Beobachtung der Lage und der Entwicklung der Umwelt und der Menschenrechte einschließlich Gewerkschafts- und Frauenrechte in Ecuador im Zusammenwirken mit der Zivilgesellschaft.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend.

Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Da das vorliegende Übereinkommen Bestimmungen enthält, die in die Kompetenz sowohl der Europäischen Union als auch der Mitgliedstaaten fallen, handelt es sich um ein gemischtes Abkommen und bedarf auf EU- Seite auch der Genehmigung durch alle Mitgliedstaaten. Das Beitrittsprotokoll ist in 23 Amtssprachen der Europäischen Union authentisch. Dem Nationalrat werden gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG die authentische deutsche und englische Sprachfassung zur Genehmigung vorgelegt. Nach Titel XIV wird dieses Übereinkommen auf unbegrenzte Zeit geschlossen, kann aber durch eine schriftliche Aufkündigungsmitteilung aufgekündigt werden. Diese Kündigung entfaltet ihre Rechtskraft nach einer Frist von sechs Monaten ab Übermittlung der schriftlichen Aufkündigungserklärung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. April 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Längle, BA.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Hubert Koller, MA und Anton Froschauer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Längle, BA gewählt.


Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. April 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2019 04 09

                           Christoph Längle, BA                                                           Ing. Eduard Köck

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender