10151 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2019 betreffend Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates umfasst insbesondere folgende Maßnahme:

-       Schaffung einer Plattform für eine engere Zusammenarbeit und intensiveren Dialog zwischen der EU und Japan

Intensivierung der politischen, wirtschaftlichen und sektorbezogenen Zusammenarbeit in einer Vielzahl von Politikfeldern wie Klimawandel, Forschung und Innovation, Meerespolitik, Bildung, Kultur, Migration, Terrorismusbekämpfung und Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Cyberkriminalität. Darin wird auch das Eintreten der Vertragsparteien für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit durch Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und durch Maßnahmen gegen den illegalen Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen erneut bekräftigt.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend.

Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Das vorliegende Abkommen und das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan sind Teil eines Verhandlungspakets und sind rechtlich eng mit einander verbunden. Zusammen genommen sollen die beiden Abkommen greifbare Vorteile und Chancen für die Menschen in der EU und Japan bringen.

Da das vorliegende Abkommen Bestimmungen enthält, die in die Kompetenzen sowohl der EU als auch der Mitgliedstaaten fallen, handelt es sich um ein sogenanntes gemischtes Abkommen und bedarf daher auf Seite der Europäischen Union auch der Ratifikation bzw. Genehmigung durch alle Mitgliedstaaten.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. April 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Gottfried Sperl.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Hubert Koller, MA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Gottfried Sperl gewählt.


Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. April 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2019 04 09

                                  Gottfried Sperl                                                                 Ing. Eduard Köck

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender