10155 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. März 2019 betreffend ein Bundesgesetz über Ziviltechniker (Ziviltechnikergesetz 2019 – ZTG 2019)

Wesentliches Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist die Erleichterung des Zugangs zum Beruf der Ziviltechniker sowie der Ausübung desselben. Eine Reihe von Maßnahmen soll der Öffnung der Berufsgruppe und der Liberalisierung von berufs- und kammerrechtlichen Bestimmungen dienen.

Das Ziviltechnikergesetz 1993 und das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 werden in einem gemeinsamen Bundesgesetz zusammengefasst, wobei im 1. Hauptstück das Berufsrecht und im 2. Hauptstück die berufliche Vertretung durch die Ziviltechnikerkammern geregelt wird.

Die Regelungen über die praktische Betätigung werden liberalisiert. Praxiszeiten von bis zu 12 Monaten sollen auch schon in der Master-Phase eines Studiums erworben werden können. Zeiten des Mutterschutzes sollen künftig als Praxiszeiten zählen. Weiters werden Erleichterungen hinsichtlich der Berufsausübung geschaffen: Künftig soll ein Dienstverhältnis eines Ziviltechnikers mit aufrechter Befugnis zu einem anderen Ziviltechniker sowie zu einer Ziviltechnikergesellschaft, auch wenn er nicht deren Gesellschafter ist, zulässig sein. Außerdem werden Bestimmungen über die Stellvertretung von Ziviltechnikern im Falle deren Verhinderung und für den Fall des Ablebens aufgenommen.

Die Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammern erhalten die Bezeichnung Ziviltechnikerkammern. Die Bundes-Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer heißt künftig Bundeskammer der Ziviltechniker. Dem Ziel der Öffnung der Berufsgruppe dient u.a. die Maßnahme, dass Personen, die eine Ziviltechnikerbefugnis erlangen möchten, als außerordentliche Mitglieder in die Kammer aufgenommen werden. Personen mit abgeschlossenem, einschlägigem Studium, die sich bei der Kammer eintragen lassen, können außerordentliche Kammermitglieder mit eigenen gewählten VertreterInnen werden. Die Wahrnehmung und Förderung der Interessen der Ziviltechniker hat maßgebliche Auswirkungen auf die langfristige Entwicklung der Berufsgruppe. Daher erscheint es sachgerecht, dass angehende Ziviltechniker die Zukunft der Berufsgruppe mitgestalten dürfen.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. April 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Seeber.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Hubert Koller, MA, Andrea Kahofer und Marianne Hackl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Seeber gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. April 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 04 09

                                  Robert Seeber                                                                      Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende