10174 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird

 

Änderungen in der Plenarsitzung des Nationalrates

 

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand folgende Änderungen beschlossen:

1. Nach Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:

«2a. In § 31 Abs. 2 Z 5 lit. b wird das Wort „Inhalteförderung“ durch die Wortfolge „Inhalte- oder Ausbildungsförderung“ ersetzt.»

2. In Z 6 wird der Text des Abs. 22 durch folgenden Text ersetzt:

„(22) § 30, § 31, § 42 und § 45 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2019 treten mit 1. Juni 2019 in Kraft. Abweichend von § 30 Abs. 1 sind der RTR-GmbH für das Jahr 2019 zusätzlich zu der bereits per 30. Jänner 2019 erfolgten Überweisung weitere 9 Millionen Euro per 15. Juli sowie per 30. Dezember 3,5 Millionen Euro zu überweisen.“