10184 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Mai 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird

Die Änderung zielt unter unveränderter Beibehaltung des Ziels der Aufrechterhaltung und Förderung des Ausbaus einer vielfältigen Rundfunklandschaft darauf ab, auf das in jüngerer Zeit verstärkte Hinzutreten neuer regionaler und bundesweiter Anbieter zu reagieren, wobei die Mittel des Fonds seit dem Jahr 2013 keine Erhöhung erfahren haben.

Schon die bisherigen in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Verordnung Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 vergebenen Mittel dienen der Förderung des österreichischen dualen Rundfunksystems und sollen die Rundfunkveranstalter bei der Erbringung eines hochwertigen und vielfältigen Programmangebots unterstützen. Aus den seit dem Jahr 2009 gewonnenen Erfahrungen mit diesem Förderungsinstrument lässt sich festhalten, dass sich das System der Rundfunkförderung bewährt hat und der gesetzgeberischen Intention entsprechend verschiedenste Sendungen, Sendereihen oder Sendungsteile, aber auch die facheinschlägige Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter privater Rundfunkveranstalter finanziell unterstützt wurden.

Fernsehen ist nach wie vor im Medienbereich eine bedeutende Mediengattung. Es besteht auch ein großes Bedürfnis der Bevölkerung – folgt man den Ergebnissen der Studie der RTR-GmbH „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im VOD-Zeitalter“ sind es auch die jungen „Teile“ – nach qualitativ hochwertigen Nachrichten ua. aus den Bereichen Politik, Ereignisse in Österreich und Internationale Nachrichten. Es zeigt also, dass qualitativ hochwertiger Inhalt einen Treiber für eine entsprechende Nachfrage darstellt. Nunmehr soll die höhere Dotierung des Privatrundfunkfonds im Fernsehbereich daher der Tatsache Rechnung tragen, dass durch das Hinzutreten neuer Anbieter die Mittel für bereits bestehende Veranstalter weniger werden. Die zusätzlichen Mittel sollen aber andererseits insbesondere solchen TV-Formaten zugutekommen, die dem demokratischen Verständnis, der gesellschaftlichen und politischen Information und Bildung oder auch in Entsprechung mit der Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie der Vermittlung von Medienkompetenz als Grundlage zum Verständnis demokratischer Meinungsbildungsprozesse förderlich sind. Somit kann dazu beigetragen werden, dass mit besonderem Bezug auf die Vielfalt des privaten Fernsehangebots durch die Inhalte der Fernsehveranstalter ein Beitrag zum verantwortungsvollen und von gegenseitigem Respekt getragenen gesellschaftspolitischen Diskurs geleistet wird. In den Richtlinien wird durch entsprechende Abstimmung mit dem weiteren Text und Einpassung sicherzustellen sein, dass keine Doppelförderung vorkommen kann.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 27. Mai 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Klara Neurauter.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Elisabeth Grossmann und Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Klara Neurauter gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Mai 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 05 27

                                Klara Neurauter                                                     Dr. Magnus Brunner, LL.M.

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender